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Weniger, dafür besser
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2026-03-12
LPD Kärnten/Bauer

Stand heute ist wichtig: Das „neue Kärntner Tourismusgesetz“ ist Teil eines Reformpakets aus Tourismusgesetz, Aufenthaltsabgabegesetz und Zweitwohnungsabgabegesetz.

Nach offizieller Kärnten-Kommunikation ist die landesweit einheitliche Aufenthaltsabgabe von 4,50 Euro ab 1. November 2026 vorgesehen, die neue Tourismusstruktur ab 1. Jänner 2027; zugleich war die Reform zuletzt noch als Regierungsvorlage bzw. in der Landtagsbehandlung, also politisch weit fortgeschritten, aber nicht einfach als seit Langem vollzogene Rechtslage zu behandeln.



1. Was die Reform im Kern verändert

Die Reform verfolgt zwei Ziele: erstens mehr Geld im System, zweitens eine stärkere Zentralisierung und Professionalisierung der Tourismusorganisation. Offiziell sollen die bisherigen 125 Einheiten auf 10 Organisationen zusammengeführt werden: Kärnten Werbung plus 9 mehrgemeindige Tourismusverbände. Die regionalen und örtlichen Aufgaben sollen künftig in größeren Tourismusverbänden gebündelt werden; diese müssen sich über mehr als eine Gemeinde erstrecken. Gleichzeitig wird die bisherige Ortstaxe/Nächtigungstaxe durch eine einheitliche Aufenthaltsabgabe ersetzt.

Die offizielle Begründung lautet: mehr Effizienz, größere Schlagkraft, mehr Mittel für Infrastruktur, Mobilität und Sichtbarkeit am Markt. In den Erläuterungen heißt es ausdrücklich, die Reform solle die „internationale Wettbewerbsfähigkeit“ Kärntens stärken; außerdem sollen Infrastrukturfonds und Gästemobilitätsfonds geschaffen werden, die von der Landesregierung verwaltet werden.



2. Wird die Erhöhung auf 4,50 Euro Kärntens Wettbewerbsfähigkeit stärken oder schwächen?

Die ehrliche Antwort lautet: beides ist möglich, aber kurzfristig überwiegen für preissensible Segmente die Wettbewerbsrisiken, während mittel- bis langfristig nur dann ein positiver Effekt entsteht, wenn die zusätzlichen Mittel sichtbar und regional wirksam investiert werden.

Warum? Die Reform erhöht die Abgabe sprunghaft. Im Entwurf sind 3,60 Euro Aufenthaltsabgabe plus 0,90 Euro Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag vorgesehen, also zusammen 4,50 Euro; für Camping 4,00 Euro. Zusätzlich ist eine jährliche Indexierung vorgesehen. Offiziell wird das mit kostenfreier Nutzung des öffentlichen Verkehrs und mehr Mitteln für touristische Infrastruktur begründet.

Im österreichischen Vergleich ist Kärnten damit nicht automatisch „außer Konkurrenz“, aber es rückt an die obere Kante. Salzburg liegt etwa bei 3,50 Euro allgemeiner Nächtigungsabgabe samt Mobilitätsbeitrag, die Steiermark typischerweise bei 2,50 Euro in sonstigen Beherbergungsbetrieben und Tirol je nach Region zwischen 2,60 und 5,00 Euro. Kärnten wäre mit 4,50 Euro also deutlich über Salzburg und der Steiermark, aber noch innerhalb der Tiroler Spannbreite. (Stadt Salzburg)

Für die Wettbewerbsfähigkeit heißt das:
Bei höherpreisigen, profilklaren Destinationen kann eine Abgabe von 4,50 Euro verkraftbar sein, wenn der Gast dafür einen klaren Gegenwert bekommt: Öffi-Nutzung, bessere Rad- und Wanderinfrastruktur, bessere Mobilitätsketten, professionelleres Destinationsmanagement. Genau das behauptet die offizielle Reformlogik. Bei preisempfindlichen Segmenten ist das anders. Dort wirkt die Abgabe nicht als kleiner Zuschlag, sondern als relativ hoher Preisbestandteil. Genau das kritisieren Campingbetriebe: Laut ORF warnen Betreiber, die neue Abgabe könne bei kleineren Plätzen rund 30 Prozent des Brutto-Nächtigungspreises ausmachen. Beim Alpencamp Kötschach-Mauthen wurde im Begutachtungsverfahren vorgerechnet, dass bei einem günstigen Stellplatz für zwei Personen 8 Euro geplante Abgabe anfallen würden; der Betreiber spricht wörtlich von einer „Kopfsteuer“ und bezeichnet sie als ruinös für viele Betriebe.

Mein Fazit zur Wettbewerbsfähigkeit ist daher eindeutig:
Für Kärnten insgesamt kann die Reform nur dann wettbewerbsfördernd sein, wenn sie das Land qualitativ nach oben zieht und die Abgabe als Gegenwert-Modell wahrgenommen wird.

Für einfache, günstige, randlagige oder stark preisgetriebene Angebotsformen verschlechtert sie kurzfristig eher die Wettbewerbsfähigkeit — besonders dort, wo der Gast wenig Nutzen aus landesweiter Mobilität zieht oder primär mit dem Auto anreist.


absolute Nächtigungszahlen in Mio = Zeugnisverteilung

Im Bundesländervergleich lieferte Kärnten zwischen 2000 und 2025 die bei weitem schlechteste Performance. 25 Jahre Stillstand, während die Infrastrukturen (Straßen, Bäder, ...) im gesamten Landesgebiet desaströs sind. Mit der Tourismusabgabe neu ist man ab Herbst (gemeinsam mit Teilen von Tirol) hingegen top!




3. Werden Gelder aus den Randregionen in den Zentralraum umgeschichtet?

Ja, dieses Risiko ist real. Ob es politisch so gewollt ist, ist eine andere Frage. Aber rechtlich und systemisch schafft die Reform jedenfalls eine stärkere Zentralisierung der Mittelverfügung.

Dafür sprechen drei Punkte:
  • Erstens wird aus der bisherigen Mischung aus Gemeinde- und Landesabgabe eine ausschließliche Landesabgabe. Das steht so in den Erläuterungen zum Aufenthaltsabgabegesetz.
  • Zweitens werden neue Fonds geschaffen, die von der Landesregierung verwaltet werden. Die Mittelverwendung soll sich zwar an regionalen Tourismuskonzepten und Investitionsplänen orientieren, aber die Verfügungsmacht liegt eben nicht automatisch auf Gemeindeebene.
  • Drittens gibt es aus den Stellungnahmen genau dazu erhebliche Bedenken. Die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See hält ausdrücklich fest, dass die Mittel dem Land zufließen und im Gesetz nicht ausreichend abgesichert sei, dass von einer Region eingebrachte Mittel wieder in Infrastrukturprojekte derselben Region fließen müssen. Auch der Städtebund Kärnten warnt vor teils massiven Einnahmenverlusten für Gemeinden ohne privatisierten Tourismusverband und nennt in Beispielsrechnungen ein Minus von bis zu 89,18 Prozent gegenüber den bisherigen Einnahmen aus Orts- und Nächtigungstaxe.


Die saubere Antwort lautet daher:
Eine automatische Umverteilung aus den Randregionen in den Zentralraum ist nicht ausdrücklich als Ziel formuliert. Aber: Die Reform macht solche Umverteilungen institutionell leichter, weil Geldströme auf Landes- und Verbandsebene gebündelt werden und im Gesetz nach außen nicht glasklar abgesichert ist, dass Mittel regional rückgebunden bleiben. Das ist kein bloß politischer Vorwurf, sondern eine aus den Dokumenten ableitbare Strukturfolge.



4. Was bedeutet das speziell aus Sicht von Kötschach-Mauthen?

Kötschach-Mauthen ist ein besonders sensibler Prüfstein, weil die Gemeinde touristisch relevant ist, aber nicht zur Gruppe der ganz großen Massenstandorte gehört. 2025 verzeichnete Kötschach-Mauthen 115.790 Übernachtungen und 32.753 Ankünfte; das entspricht rund 0,9 Prozent der Kärntner Übernachtungen. Gleichzeitig ging die Zahl der Übernachtungen gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozent zurück. Zudem positioniert sich der Ort selbst als Standort für „sanften“ Tourismus innerhalb der Region Nassfeld-Pressegger See.


Gerade daraus ergeben sich die positiven und negativen Effekte recht klar.

Positiv ist aus Sicht von Kötschach-Mauthen:
  • Wenn die Reform funktioniert, könnte ein peripherer Ort endlich von Investitionen profitieren, die alleine lokal nie finanzierbar wären: bessere Rad- und Wanderinfrastruktur, bessere touristische Mobilität, stärkere Anbindung an überregionale Angebotsketten und professionelleres Destinationsmarketing. Offiziell stehen dafür rund 8 Mio. Euro pro Jahr für Infrastruktur und Mobilitätsangebote im Fondsraum; außerdem sollen Tourismusverbände mit diesen Mitteln eher kofinanzierungsfähig für weitere Förderprogramme werden. Für eine randlagige Gemeinde ist das grundsätzlich eine Chance.
  • Ein zweiter möglicher Vorteil: Kötschach-Mauthen profitiert potenziell von einer stärkeren, professionelleren Großraumvermarktung in der Region. Gerade kleinere Orte verlieren im Einzelmarketing oft Sichtbarkeit; wenn ein größerer TVB gut geführt ist, kann das Nachfrage bringen, die lokal allein nicht erzeugbar wäre. Das ist im Reformgedanken ausdrücklich angelegt.
  • Ein dritter Vorteil: Für Gäste, die tatsächlich ohne oder mit wenig Auto reisen wollen, kann das inkludierte Mobilitätsangebot ein echtes Argument sein. Für alpine Sommerprodukte, Radfahrer, Wanderer und Kombinationsgäste kann das ein Mehrwert sein, sofern die „letzte Meile“ funktioniert. Die Reform verspricht ausdrücklich landesweite Öffi-Nutzung plus touristische Sonderverkehre wie Ski-, Wander- und Radbusse.


Negativ ist aus Sicht von Kötschach-Mauthen:
  • Der größte Risikofaktor ist die Preisempfindlichkeit des lokalen Produktmixes. Für Camping, einfachere Privatvermietung, familienorientierte und budgetbewusste Segmente ist eine Kopfabgabe von 4,00 bzw. 4,50 Euro relativ schwerer zu tragen als in hochpreisigen See- oder Premiumhotellerie-Lagen. Genau am Beispiel Alpencamp Kötschach-Mauthen wurde vorgerechnet, dass die Abgabe im günstigen Tarifsegment einen sehr hohen Anteil am Nächtigungspreis ausmacht. Für einen Ort wie Kötschach-Mauthen, der stark über Naturnähe, Ruhe, Sanftheit und Leistbarkeit funktioniert, ist das ein ernstes Wettbewerbsrisiko.
  • Zweitens ist der Nutzen der Mobilitätskomponente im Randraum nicht automatisch deckungsgleich mit ihrer Finanzierung. Wenn 0,90 Euro pro Nacht mit dem Argument Gästemobilität eingehoben werden, die praktische Nutzbarkeit öffentlicher Angebote in peripheren Gebieten aber begrenzt bleibt, entsteht bei Gästen und Betrieben leicht das Gefühl, für Leistungen zu zahlen, die vor allem in dichter erschlossenen Räumen stärker ankommen. Genau diese Sorge klingt in den Stellungnahmen aus Hermagor bereits an.
  • Drittens besteht das politische Risiko einer Binnenverlagerung innerhalb des neuen Großverbands. Kötschach-Mauthen ist zwar touristisch bedeutsam, aber innerhalb größerer Strukturen oft nicht der dominante Pol. Wenn Investitionsentscheidungen stärker nach Besucherzahlen, Sichtbarkeit oder Hebelwirkung getroffen werden, besteht immer die Gefahr, dass Mittel eher in die größeren Hotspots als in Randlagen fließen. Das ist die eigentliche Kernangst hinter dem Umschichtungsargument. Die Reform versucht das über Erlebnisräume und regionale Tourismuskonzepte abzufedern, aber eine harte Garantie, dass Mittelanteile regional zurückfließen, ist aus den vorliegenden Texten nicht klar ableitbar.



5. Mein Gesamturteil

Aus Sicht von Kärnten als Ganzes ist die Reform strategisch nachvollziehbar, aber operativ riskant. Mehr Geld und professionellere Strukturen können sinnvoll sein. Die Grundidee — weg von zersplitterten Mini-Strukturen, hin zu investitionsfähigen, professionellen Destinationen — ist ökonomisch verständlich.

Aus Sicht von Kötschach-Mauthen ist die Sache deutlich ambivalenter:

Positiv, wenn die Region wirklich mehr investive Mittel, bessere Mobilität, bessere Sichtbarkeit und mehr professionelle Vermarktung erhält.

Negativ, wenn die neue Abgabe vor allem als Preisaufschlag wirkt, während der Nutzen in der Peripherie geringer oder später sichtbar ist. Dann verliert Kötschach-Mauthen relativ stärker als zentrale, hochpreisige oder verkehrlich besser angeschlossene Standorte.

Meine zugespitzte Bewertung wäre daher:
Für Kötschach-Mauthen ist das neue System nur dann ein Gewinn, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  • erstens eine verbindliche regionale Rückbindung der Mittel,
    (Anm. wer in den letzten Wochen und Monaten die zuständigen Landesräte gehört hat, versteht, dass Oberkärnten in deren Denkmodellen kaum Platz findet)

  • zweitens sichtbare Investitionen in periphere Mobilität und Infrastruktur,
    (Seit über 800 Tagen ist der Plöckenpass gesperrt und in Klagenfurt juckt das niemanden, auch wenn der ökonomische Schaden in unserer Region enorm ist.)

  • drittens Schutz bzw. differenzierte Lösungen für preissensible Segmente wie Camping, einfache Beherbergung und sanften Tourismus. (4 statt 4,50 ist eine wenig differenzierte Lösung für Campingplatzbetreiber. Warum nicht einen Regionalen Abschlag im Bundesländervergleich als Impuls für Randregionen?)


Ein Garant dafür, dass das nicht gelingt ist hausgemacht: die gülden verkaufte Verschiebung der "touristischen Kompetenz" in die Gemeinde bringt seit vielen Jahren so viel weniger. (Anm. und das alles nur, damit die Entscheidungshoheit über die Tourismusgelderverwendung bei der Gemeindepolitik bleibt)

Ohne höchst überfällige Straßensanierung, ohne Plöckentunnel und  ohne Gailtalbahn wird die Tourismusreform zum großen Nachteil für das Obere Gailtal und Lesachtal, bzw. Randgemeinden wie Kötschach-Mauthen und wird mehr Belastung als Nutzen (v.a. für private Kleinanbieter) bringen. 


Kärnten Tourismus im 25-jährigen Bundesländervergleich
Anm.: die schlechteste Performance und dafür die Abgaben erhöhen, naja.

Der Flughafen Klagenfurt als eitles Millionengrab
Anm.: Straßen, Bahn, letzte Meile, Plöckenpass. Zuerst die Plicht, dann die Kür!



Artikel in einfacher Sprache: 
  • Seit vielen Jahren geht Kötschach-Mauthen neben dem Nassfeld/Pressegger See unter.
  • In Zukunft gehen wir auch neben Klagenfurt/Wörther See unter.
  • Ein plötzliches Interesse vom Tourismuslandesrat und Straßenbaulandesrat für Kötschach-Mauthen ist nicht zu erwarten. Die Wahlen 2027 und 2028 sind eine Chance für Veränderung.
  • Und in der Gemeinde gibt es niemanden, der in der Lage ist, um Kräfte zu bündeln und in Klagenfurt Klartext zu reden.



Der Kastastrophenfonds soll's richten

Lösungsansatz für so manchen Landespolitiker

Vielleicht wäre es am einfachsten, ganz Oberkärnten pauschal zum Katastrophengebiet in sämtlichen Lebenslagen zu erklären. Auf diese Weise ließen sich die Landesmittel gezielt nach Unterkärnten umshiften, während man für Oberkärnten auf finanzielle Unterstützung durch den Bund hoffen kann. 

Mit freundlichen Grüßen aus Oberkärnten. 
Dem Kärnten der Wölfe und Hofzufahrten.




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Ingo Ortner
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