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Sport 2000 Putz

2025-02-02
Quelle: Alpenverein Landesverband Kärnten
Unfall in der Mauthner Klamm am 16. 8. 2019: Kein Verschulden der Sektion Obergailtal-Lesachtal (OGH-Urteil vom 28. 10. 2024)

Der schreckliche Unfall am 16. 8. 2019 in der Mauthner Klamm, bei dem ein 4-jähriges Mädchen durch ein aus großer Höhe herabfallendes Baumstück tödlich verletzt wurde, erschütterte damals auch die große Alpenvereinsfamilie, und zwar auch deshalb, weil eine ÖAV-Sektion - Obergailtal-Lesachtal - nebst der Gemeinde Kötschach-Mauthen als Wegehalter unmittelbar betroffen war. Der leidgeprüften Familie gebührt unsere Anteilnahme und unser aufrichtiges Beileid.

Diese Tragödie hatte auch juristische Nachwirkungen, sowohl straf- als auch zivilrechtliche.

Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der zuständigen Wegehalter (Gemeinde und ÖAV-Sektion) wurde nach aufwändigen Vorerhebungen der Alpinpolizei und der Staatsanwaltschaft verneint.

Zivilrechtlich machten die Eltern (Trauer-)Schmerzengeld, den Ersatz von Begräbnis- und Behandlungskosten und die Feststellung der Haftung für künftige Schäden aus dem Unfall gegenüber der Gemeinde Kötschach-Mauthen und der Sektion Obergailtal-Lesachtal geltend. Beide Beklagten hätten als Wegehalter die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unterlassen, sie seien daher für die eingetreten Schäden haftbar.

Das Landesgericht Klagenfurt gab zunächst - in einem Teilurteil - dem Klagebegehren dem Grunde nach statt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Graz gab den Berufungen beider Beklagten Folge und wies die Klage mit ausführlicher Begründung ab. Eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.

Die außerordentliche Revision der Kläger - Eltern des verunglückten Kindes - zeigte keine erheblichen Rechtsfragen auf, die eine Änderung der OLG-Entscheidung herbeiführen konnten.

Im Detail stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) fest:
  • Alle angelegten Wanderwege, alpinen Steige und versicherte Klettersteige sind Wege im Sinne des § 1319a ABGB.
  • Eine Haftung nach § 1319a ABGB besteht nur bei grober Fahrlässigkeit des Wegehalters. Die Beurteilung der Verschuldensfrage ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Grob fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlicher Weise verletzt; der Eintritt des Schadens ist nicht nur möglich, sondern geradezu als wahrscheinlich vorauszusehen.
  • Im vorliegenden Fall sei ein Bruch des Baumstückes ohne Einwirkung von außen nicht zu erwarten gewesen; es sei in einem Steilbereich gelegen, in dem keine Forstarbeiten oder Kontrollen möglich gewesen seien. Die Kontrollmaßnahmen seien ausreichend gewesen.
  • Die Pflicht des Wegehalters zur Warnung vor Gefahren durch entsprechende Hinweisschilder betrifft "atypische Gefahrenquellen".
  • Vorliegend hat sich hingegen das gerade "typische" Risiko verwirklicht, das auf einem Weg durch eine alpine Klamm mit steilen, teilweise überhängenden Felswänden grundsätzlich besteht. Dieses Risiko ist (normalerweise) jedem - auch ortsunkundigem Benutzern - ohne gesonderten Warnhinweise erkennbar
  • Die Verneinung der Haftung der Beklagten nach § 1319a ABGB steht daher mit den Grundsätzen der herrschenden Rechtsprechung im Einklang. Die Begründung des OLG Graz wird demnach als zutreffend erachtet.

Das Unglück war ein schrecklich tragischer Unfall. Aber nicht für jedes noch so schlimme Ereignis kann jemand haftbar gemacht werden; man spricht dann von "höherer Gewalt", die bei diesem tragischen Unglück im wahrsten Wortsinn eintrat.
(Werner Radl)

#ragnar #bergsteigerdorf

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2022-07-08


update 05/07/2025
Die Mauthner Klamm wurde heute von der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen wieder freigegeben. "Die Mauthner Klamm ist ab Samstag, dem 5. Juli 2025 wieder für Wanderer geöffnet. Nach 3-jähriger Sperre wurde in den vergangenen Wochen entlang des gesamten Wanderweges umfassende Schlägerungsarbeiten durchgeführt, insbesondere zur Entfernung von Käfer- und Totholz. Auch die Seilsicherungen und Brücken wurden instandgesetzt und wiederhergestellt", so ein Teil des Hinweises.



update 03.12.2024
Urteil zu tödlichem Unfall: Niemand ist schuld. ORF/Peter Matha
Der Tod eines vier Jahre alten Mädchens in der Mauthner Klamm hat die Justiz beschäftigt. Nach dem Strafprozess ist auch das zivilrechtliche Verfahren, das die Eltern des Kindes angestrengt hatten, zu Ende. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Graz, wonach niemand für den herabgefallenen Ast Verantwortung trägt.

...

Die letzte Möglichkeit, am Urteil etwas zu ändern war die außerordentliche Revision, sie wurde nun zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof folgte fünf Jahre nach dem tragischen Tod des Mädchens der Entscheidung des Grazer Gerichts. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Ein stürzender Ast sei eine typische Gefahr, vor der nicht gewarnt werden müsse. Deshalb sei keine Beschilderung notwendig. Es habe regelmäßige Kontrollen gegeben, der konkrete Absturz des Asts sei nicht vorhersehbar gewesen. Deswegen habe auch keine grobe Fahrlässigkeit vorgelegen, so das rechtliche Fazit dieses Falles.

Zum Artikel
red, kaernten.ORF.at


update 09.07.2022
Die aktuellen Informationen zur Mauthner Klamm gibt's auf den Websites der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen und/oder der Tourismusinformation.

Die behördliche Öffnung erfolgte am Samstag, 9.7.2022 um 12:00 Uhr
Aussendung der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen (Download PDF)

Nahezu drei Jahre war die Mauthner Klamm behördlich gesperrt. Grund dafür war ein sehr tragischer Unfall, bei dem ein Kind von einem herabfallenden Stück Totholz tödlich getroffen wurde. Ein aufwändiges Untersuchungsverfahren gegen die Gemeinde, den Klammwart und den Besitzer des angrenzenden Waldes wurde eingestellt. Es trifft sie kein Verschulden, alpine Gefahren sind im Bergland niemals gänzlich auszuschließen. Der Wunsch, die Mauthner Klamm wieder (legal) besuchen zu dürfen war bei Einheimischen und Gästen gleichermaßen sehr groß. Jetzt wird er erfüllt.

Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor, die Gemeinde Kötschach-Mauthen und die Sektion Obergailtal-Lesachtal des Österreichischen Alpenvereins haben sich die Entscheidung, den Mauthner-Klamm-Weg wieder zu eröffnen nicht leicht gemacht. An die 70.000 Euro haben die Wegehalter Gemeinde Kötschach-Mauthen und ÖAV-Sektion Obergailtal-Lesachtal - unterstützt vom Land Kärnten und der Privatstiftung Kärntner Sparkasse - für die Beräumung, drei neue Brücken, eine fast durchgehende Seilversicherung, die Beschilderung etc. aufgebracht! Die Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen wurden von der lokalen Firma GEKO Systemstahlbau GmbH höchst professionell umgesetzt.

Grundlage der Entscheidung den Mauthner-Klamm-Weg zu sanieren und wieder zu öffnen war eine von DI Peter Kapelari (www.kapelari.net) erstellte Risikobeurteilung. Sein "R.A.G.N.A.R" -Gutachten war auch die Basis für die Aufhebung der Sperrverordnung der Bezirkshauptmannschaft Hermagor.

Im Risikokonzept von R.A.G.N.A.R kommt dem Wissen und der Erfahrung lokaler Experten (Wegewarte, Bergrettung, Bergführer, Jäger, Förster etc.) ein zentraler Stellenwert zu, deren Kenntnisse zu den vor Ort vorhandenen Naturgefahren vollumfänglich berücksichtigt werden. Besondere Bedeutung wird aber auch der Eigenverantwortung von Wanderern und Bergsteigern beigemessen, da man sich am Berg dezidiert im individuellen Verantwortungsbereich befindet und typische Risiken deshalb auch von den Sportausübenden selbst zu tragen sind. Die im Gutachten empfohlenen Maßnahmen zur Risikoreduktion können organisatorischer oder baulicher Art bzw. auch in Form einer geeigneten Risikokommunikation sein und münden nur in allerletzter Konsequenz in eine permanente Wegsperre. (detaillierte Informationen finden Sie unter:
https://www.bergundsteigen.com/wp-content/uploads/2021/08/39-52ragnar.pdf)

Die Risikoberechnung für den Mauthner-Klamm-Weg hat ergeben, dass das (auf Basis der von den lokalen Experten geschätzten Ereignishäufigkeiten und Besucherzahlen) errechnete statistische Risiko getötet zu werden deutlich geringer ist, als für jemanden der jährlich 10.000 km mit dem Auto fährt. Selbst unter der Annahme, dass die von den Ortskennern angenommene Stein- oder Holzschlaghäufigkeit um das Fünf- oder Zehnfache überschritten wird und sich die aktuelle Besucherzahl auf 26.000 Begehungen verdoppelt, wird das für rot bzw. schwarz klassifizierte Bergwege anzunehmende Schutzziel nicht erreicht. Laut Risikoberechnung besteht am Mauthner-Klamm-Weg kein Schutzdefizit!

Im Zuge der Begehungen und der eingehenden Analyse der Situation wurden jedoch trotzdem vorsorglich und im Sinne einer optimalen Unfallprävention (zusätzliche) Maßnahmen beschlossen:

"Wie bereits bisher wird der Mauthner-Klamm-Weg saisonal von Oktober bis Mai (auch physisch) abgesperrt werden. Die Sperre braucht es, da die Steinschlagaktivität im Winter und in der Frost-Tau-Wechselperiode am größten ist und es in der Klamm zu Vereisungen kommen kann, die eine besondere Gefahr darstellen. Auch Lawinen rechtfertigen eine Wintersperre. Eine Eröffnung des Weges kann Anfang Juni erst nach Wiederaufbau der Brücken, Kontrolle und Revision der Seilversicherungen, Beräumung der erreichbaren Einhänge und Räumung der Wintereinträge erfolgen.

" Der Mauthner-Klamm-Weg ist bei Regen, Gewitter(-gefahr) und Sturm(-warnung) gesperrt.

" Für die Begehung des Mauthner-Klamm-Weges gilt eine Helmpflicht.

" Es wird empfohlen, die Klamm zügig zu durchwandern, die Halteseile zu benutzen und im Gefährdungsbereich keine Rastpausen einzulegen. Von einer Begehung mit Kindern unter 10 Jahren wird abgeraten.

" Am Parkplatz und beim Felsentor wurden neue, dreisprachige (D, I, E) Informationstafeln aufgestellt. Neben den oben beschriebenen Sicherheitshinweise werden auch die Wegekategorien erklärt. Dies soll auch Unerfahrenen helfen, richtig zu entscheiden ob der Weg für sie geeignet ist.


" Um die Wanderer auf die einzelnen Gefahrenbereiche gezielt hinzuweisen, wurde eine Beschilderung im Sinne ganz spezifischer Hinweise angebracht. Auf den Tafeln wird die erhöhte Steinschlaggefahr und die Gefahr von herabfallenden Baumteilen unmissverständlich kommuniziert.


" Statt der gesetzlich vorgesehenen jährlichen Kontrolle wird der Mauthner-Klamm-Weg mindestens 2 x monatlich kontrolliert, um allenfalls nachteilige Veränderungen rechtzeitig erkennen zu können.

" Ganz bewusst wurden/werden bei der Räumung der Wintereinträge einige frische Steine und Holzteile als "Warnung" bzw. "natürliche" Gefahrenhinweise (stumme Zeugen) am Weg liegen gelassen, um so die Aufmerksamkeit zu erhöhen.



Zur Klarstellung: Die als "Klabautersteig" bekannte und in etlichen Karten eingezeichnete Canyoning-Strecke oberhalb des Mauthner-Klamm-Weges gehört nicht zu diesem! Es handelt sich um eine weglose "alpine Route", um ein Bachbett, das nach jedem stärkeren Regen völlig neugestaltet ist und für das es keinen "Wegehalter" geben kann. Erfahrung und die richtige Ausrüstung für eine Canyoning-Tour sind hier unumgänglich.




Die Gemeinde Kötschach-Mauthen und die Alpenvereinssektion Obergailtal-Lesachtal freuen sich, das Naturjuwel Mauthner Klamm wieder erlebbar zu machen. Natürlich muss aber allen bewusst sein, dass es sich um einen alpinen Naturraum handelt, der alpine Gefahren birgt. "Besenrein" und 100%ig sicher kann dieser wichtige Erholungsraum nicht sein. Jede/r BesucherIn der Klamm muss für sich selbst entscheiden, ob er/sie das Restrisiko eingeht oder nicht. Es bleibt zu hoffen, dass der tödliche Unfall vom Sommer 2019 ein Einzelfall bleibt. Als Wegehalter haben Gemeinde und Alpenverein jedenfalls das Maximum an Sorgfalt und Professionalität zur Risikominimierung und zur Risikokommunikation aufgewendet.


Weiterführende Links:
Interview mit DI Peter Kapelari (7.7.2022, Bergsteigerdorf Mauthen)


ÖAV Obergailtal-Lesachtal Sektionskontakt
Ingo Ortner
+43 699 12647680
info@bergsteigerdorf-mauthen.at
www.bergsteigerdorf-mauthen.at


DI Peter Kapelari 6142 Mieders im Stubaital, Moos 18
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2021-11-30

November 2021: Die ÖAV Sektion Obergailtal-Lesachtal startete letzte Woche ein R.A.G.N.A.R.-Projekt zur Mauthner Klamm. In Absprache und gemeinsam mit der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen wurde Peter Kapelari (ehem. Leiter der Abteilung für Hütten, Wege und Kartografie im Alpenverein) beauftragt, eine Studie zu erstellen.

update 1.3.2022 - gemeinsame Nachbesprechung im Rathaus von Kötschach-Mauthen. DI Peter Kapelari, Gemeinde- und Bezirksbehördenvertreter und Mitglieder des ÖAV Obergailtal-Lesachtal. Es gibt zwar noch Einiges zu tun, eine Öffnung im Frühsommer 2022 scheint allerdings möglich.

update 9.7.2022 - die behördliche Öffnung erfolgt am Samstag, 9. Juli 2022 nach einer abschließenden Besprechung am 6.7.2022 im Rathaus und einer gemeinsamen Begehung und Kontrolle. www.bergsteigerdorf-mauthen.at/mauthnerklamm

www.kapelari.net



Auszüge aus der Website des Alpenvereins ...

"Weg aufgrund von Steinschlag gesperrt!": Ein Hinweis, auf den Wanderer und Bergsteiger in den Alpen immer häufiger stoßen. Auch vermeintlich sichere Wege können plötzlich von Felsstürzen oder Vermurungen betroffen sein. Sofort keimen damit auch Haftungsfragen auf. Wie lässt sich das Risiko in diesem Gelände objektiv beurteilen und managen? Wie können die zuständigen Wegehalter ihren Umgang mit den Risiken begründen und Wanderern und Bergsteigern weiterhin ein Maß an Eigenverantwortung zugestehen? Mit dem Bewertungsmodell R.A.G.N.A.R. hat der Alpenverein in einer Expertengruppe ein vielversprechendes Werkzeug dafür entwickelt.
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"Das Risiko von Steinschlag, Vermurungen oder Felsstürzen lässt sich natürlich auch auf einem gewarteten Weg nicht ganz ausschließen. Unsere ehrenamtlichen Wegewarte stehen daher immer wieder vor der schwierigen Frage, ob sie solche Ereignisse noch als 'typische alpine Gefahr' werten können oder ob sie, um rechtlich 'auf der sicheren Seite' zu sein, nicht doch präventive Sperren veranlassen müssen - was oft in dauerhaften Wegsperrungen mündet, die nur schwer wieder aufzuheben sind."
...
"Mit R.A.G.N.A.R. bekommen die Wegehalter ein Werkzeug in die Hand, anhand dessen sie das Naturgefahrenrisiko auf objektive Art und Weise beurteilen können. Aufgrund der Einbeziehung von empirischen Daten wird die tatsächliche Gefahrenlage plausibel bewertet und sichergestellt, dass eine Gefahr nicht unterschätzt wird. Im Schadensfall ist damit eine umfassende Argumentation und Dokumentation für den Wegehalter gegeben, die weit über der rechtlichen Sorgfaltspflicht steht." (Peter Kapelari)

Mehr unter www.alpenverein.at




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Bergsteigerdorf Mauthen, 2025-07-08
Weitwandern in den Südalpen: Karnischer Höhenweg • KHW 403
info@bergsteigerdorf-mauthen.at Tel. 0043 699 12647680